Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen
Sie verhindern, dass sich Feuer und Rauch ausbreiten, und sichern Flucht- und Rettungswege. Wir planen, montieren, warten und prüfen Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen aus einer Hand.
- Grundlage
- DIN 14677 · DIN 4102 · DIN EN 13501
- Feststellanlagen
- mind. jährlich durch Fachkraft
- Klassen
- T30 · T60 · T90
Brandschutztüren und -tore
Feuerschutzabschlüsse verschließen Öffnungen in Wänden mit Anforderungen an den Feuerwiderstand. Im Brandfall trennen sie gefährdete Bereiche voneinander, etwa an Brandabschnitten, in Industrieanlagen, Fluren und Treppenhäusern.
Feststellanlagen halten diese Türen im Alltag offen. Bei Rauch oder Hitze schließen sie automatisch und sicher.
- T30 · EI₂ 30
- T60 · EI₂ 60
- T90 · EI₂ 90
Gesetzliche Vorgaben
Gesetze und Richtlinien
Landesbauordnungen (LBO) und Musterbauordnung (MBO), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) regeln, wo Feuerschutzabschlüsse nötig sind.
Normen
DIN 4102 und DIN EN 13501 für den Feuerwiderstand, DIN EN 1154 und 1155 für Türschließer und Feststellvorrichtungen, DIN 14677 für die Instandhaltung von Feststellanlagen.
Warum regelmäßige Prüfung Pflicht ist
Feststellanlagen müssen mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft werden. Türschließer und Feststellvorrichtungen brauchen regelmäßige Kontrollen. Wer die Wartung vernachlässigt, gefährdet Menschenleben und riskiert im Schadensfall den Versicherungsschutz.
- Planung und Beratung
- Montage von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen
- Wartung und Einstellung
- Prüfung nach DIN 14677 mit Dokumentation
Alles aus einer Hand
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Nach der Schiffsmühle 11
01445 Radebeul