Externer Brandschutzbeauftragter
Brandschutz scheitert selten an der Technik, sondern daran, dass sich niemand kümmert. Brandschutzhelfer fehlen, Räumungsübungen finden nicht statt, die Brandschutzordnung ist veraltet, Prüffristen laufen ab. Wir übernehmen das.
- Grundlage
- DGUV Information 205-003
- Bestellung
- schriftlich, mit festgelegtem Zuständigkeitsbereich
- Abrechnung
- Jahrespauschale
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich?
Eine generelle Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, gibt es nicht. Erforderlich sein kann er je nach Gebäudeart und Nutzung, aufgrund der Baugenehmigung oder des Brandschutzkonzepts, auf Verlangen des Versicherers oder wenn die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ergibt.
Aufgaben und Qualifikation beschreibt die DGUV Information 205-003 (textgleich mit vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111) in der Fassung 12/2020. Der Brandschutzbeauftragte wird schriftlich bestellt, mit einem festgelegten Zuständigkeitsbereich.
Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt beim Arbeitgeber. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt ihn dabei direkt.
- DGUV Information 205-003
- vfdb 12-09/01
- VdS 3111
- Fassung 12/2020
Das übernehmen wir für Sie
- Begehungen mit Mängelbericht
- Brandschutzhelfer: Ermittlung der erforderlichen Anzahl und Ausbildung nach ASR A2.2
- Räumungsübungen nach ASR A2.3
- Brandschutzordnung erstellen und pflegen
- Prüffristen aller Brandschutzanlagen überwachen
- Beratung im Betrieb, z. B. zu Ersatzmaßnahmen bei der Abschaltung von Teilen der Brandmeldeanlage oder zur Freigabe von Heißarbeiten
- Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung
- Ansprechpartner für Behörde, Feuerwehr und Versicherer
- Begleitung bei Umbauten und Nutzungsänderungen

Praxis aus Technik und Gefahrenabwehr
Unsere Brandschutzbeauftragten bringen eine technische Berufsausbildung, langjährige Praxiserfahrung und die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten mit. Dazu kommen z. B. Erfahrungen aus dem abwehrenden Brandschutz.
Dadurch besteht vor allem mit den Gefahrenabwehrbehörden eine gute Gesprächsbasis.
Regelmäßige Aus- und Fortbildungen sichern und erweitern unser Fachwissen.

Warum ein externer Brandschutzbeauftragter?
- Sie müssen keinen eigenen Mitarbeiter ausbilden und für die Aufgabe freistellen.
- Fachwissen aus Technik und Praxis, ergänzt durch Erfahrungen aus dem abwehrenden Brandschutz.
- Ein unabhängiger Blick von außen auf Ihren Betrieb.
- Brandschutztechnik, Organisation und Dokumentation aus einer Hand.
Abrechnung
- Jahrespauschale nach Objektgröße und Gefährdungspotenzial
- Begehungen und Beratungen im abgestimmten Umfang enthalten
- Planbare Kosten
Technik und Organisation aus einer Hand
Brandschutztechnik inklusive
Als Fachbetrieb betreuen wir auch Ihre Anlagen: Feuerlöscher, Rauch- und Wärmeabzug, Feststellanlagen, Löschwassertechnik, Flucht- und Rettungspläne und Schulungen.
Auch einzeln buchbar
Räumungsübungen und Brandschutzordnungen erstellen wir auch ohne Bestellvertrag. Die Abrechnung erfolgt dann nach Aufwand.
In fünf Schritten zur Betreuung
Erstgespräch
Wir klären Objekt, Nutzung und Ihren Bedarf.
Begehung vor Ort
Wir verschaffen uns ein Bild von Gebäude und Betrieb.
Angebot
Mit festem Leistungsumfang.
Schriftliche Bestellung
Mit festgelegtem Zuständigkeitsbereich.
Laufende Betreuung
Begehungen, Beratung und Dokumentation im vereinbarten Umfang.
Erstgespräch vereinbaren
Nennen Sie uns kurz Objekt, Anlagen und gewünschten Zeitraum. Wir melden uns mit einem Angebot.
Nach der Schiffsmühle 11
01445 Radebeul