Standort Nach der Schiffsmühle 11, 01445 Radebeul
Tel. 0351 4797970 info@bav-brandschutz.de

Externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutz scheitert selten an der Technik, sondern daran, dass sich niemand kümmert. Brandschutzhelfer fehlen, Räumungsübungen finden nicht statt, die Brandschutzordnung ist veraltet, Prüffristen laufen ab. Wir übernehmen das.

Grundlage
DGUV Information 205-003
Bestellung
schriftlich, mit festgelegtem Zuständigkeitsbereich
Abrechnung
Jahrespauschale
Rechtlicher Rahmen

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich?

Eine generelle Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, gibt es nicht. Erforderlich sein kann er je nach Gebäudeart und Nutzung, aufgrund der Baugenehmigung oder des Brandschutzkonzepts, auf Verlangen des Versicherers oder wenn die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ergibt.

Aufgaben und Qualifikation beschreibt die DGUV Information 205-003 (textgleich mit vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111) in der Fassung 12/2020. Der Brandschutzbeauftragte wird schriftlich bestellt, mit einem festgelegten Zuständigkeitsbereich.

Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt beim Arbeitgeber. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt ihn dabei direkt.

  • DGUV Information 205-003
  • vfdb 12-09/01
  • VdS 3111
  • Fassung 12/2020
Leistungen

Das übernehmen wir für Sie

  • Begehungen mit Mängelbericht
  • Brandschutzhelfer: Ermittlung der erforderlichen Anzahl und Ausbildung nach ASR A2.2
  • Räumungsübungen nach ASR A2.3
  • Brandschutzordnung erstellen und pflegen
  • Prüffristen aller Brandschutzanlagen überwachen
  • Beratung im Betrieb, z. B. zu Ersatzmaßnahmen bei der Abschaltung von Teilen der Brandmeldeanlage oder zur Freigabe von Heißarbeiten
  • Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung
  • Ansprechpartner für Behörde, Feuerwehr und Versicherer
  • Begleitung bei Umbauten und Nutzungsänderungen
Digitale Übersicht über Brandschutzgeräte und Prüffristen auf einem Tablet
Unsere Brandschutzbeauftragten

Praxis aus Technik und Gefahrenabwehr

Unsere Brandschutzbeauftragten bringen eine technische Berufsausbildung, langjährige Praxiserfahrung und die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten mit. Dazu kommen z. B. Erfahrungen aus dem abwehrenden Brandschutz.

Dadurch besteht vor allem mit den Gefahrenabwehrbehörden eine gute Gesprächsbasis.

Regelmäßige Aus- und Fortbildungen sichern und erweitern unser Fachwissen.

Beratungsgespräch zum betrieblichen Brandschutz
Warum extern

Warum ein externer Brandschutzbeauftragter?

  • Sie müssen keinen eigenen Mitarbeiter ausbilden und für die Aufgabe freistellen.
  • Fachwissen aus Technik und Praxis, ergänzt durch Erfahrungen aus dem abwehrenden Brandschutz.
  • Ein unabhängiger Blick von außen auf Ihren Betrieb.
  • Brandschutztechnik, Organisation und Dokumentation aus einer Hand.

Abrechnung

  • Jahrespauschale nach Objektgröße und Gefährdungspotenzial
  • Begehungen und Beratungen im abgestimmten Umfang enthalten
  • Planbare Kosten
Alles aus einer Hand

Technik und Organisation aus einer Hand

Brandschutztechnik inklusive

Als Fachbetrieb betreuen wir auch Ihre Anlagen: Feuerlöscher, Rauch- und Wärmeabzug, Feststellanlagen, Löschwassertechnik, Flucht- und Rettungspläne und Schulungen.

Auch einzeln buchbar

Räumungsübungen und Brandschutzordnungen erstellen wir auch ohne Bestellvertrag. Die Abrechnung erfolgt dann nach Aufwand.

Ablauf

In fünf Schritten zur Betreuung

  1. Erstgespräch

    Wir klären Objekt, Nutzung und Ihren Bedarf.

  2. Begehung vor Ort

    Wir verschaffen uns ein Bild von Gebäude und Betrieb.

  3. Angebot

    Mit festem Leistungsumfang.

  4. Schriftliche Bestellung

    Mit festgelegtem Zuständigkeitsbereich.

  5. Laufende Betreuung

    Begehungen, Beratung und Dokumentation im vereinbarten Umfang.

Kontakt

Erstgespräch vereinbaren

Nennen Sie uns kurz Objekt, Anlagen und gewünschten Zeitraum. Wir melden uns mit einem Angebot.

Anschrift
BAV.brandschutz & sicherheit GmbH
Nach der Schiffsmühle 11
01445 Radebeul